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Allgemeine Geschäftsbedingungen HamSoft - Dipl.-Ing. Alfred Hammler (AGB)

Ausgabe Juli 2010

 

 

§1  Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma HamSoft - Dipl.-Ing. Alfred Hammler (in weiterer Folge kurz „Hersteller“) haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen dem Hersteller und den Auftraggebern verbindlich und fair zu regeln.

Grundlage einer Bestellung und eines Lizenzvertrages (in weiterer Folge kurz „Auftrag“) zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Geltung der Auftraggeber mit einer Bestellung beim Hersteller anerkennt und bestätigt.

Für Aufträge mit dem Hersteller gelten ausschließlich diese Bedingungen, die nach einmaliger Vereinbarung auch für die Zukunft gelten, selbst wenn nicht mehr ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichungen davon sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Hersteller wirksam.

Allfällige Verweise des Auftraggebers auf die Geltung seiner eigenen oder anderer Geschäftsbedingungen werden vom Hersteller nicht anerkannt und werden somit nicht Grundlage eines Vertrages zwischen dem Hersteller und dem Auftraggeber.

Für alle nicht explizit angeführten Eventualitäten gelten die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten, Ausgabe 2004“ - herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich. Diese sind somit Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HamSoft - Dipl.-Ing. Alfred Hammler.

 

§2  Leistungsumfang 

Die Leistungserbringung durch den Hersteller erfolgt auf Basis eines Lizenzvertrages, welcher auf Grund einer Bestellung durch den Auftraggeber zustande kommt. Gegenstand des Lizenzvertrages ist die Einräumung eines einfachen, im Falle einer Mehrfachlizenz im darin festgelegten Ausmaß, nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes der auf einem Datenträger aufgezeichneten Daten (Gesetzesdatenbank Hyperlex) für die private, wissenschaftliche oder betriebliche Nutzung nach Installation in einem Windows-System. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf das Ausmaß der erworbenen Grundlizenz, das Nutzungsrecht für Updates auf das durch die Grundlizenz für Hyperlex erworbene Nutzungsrecht.

Im Fall der betrieblichen Nutzung ist die Nutzung auf einen Betriebsstandort beschränkt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herstellers darf die Datenbank weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form reproduziert, auf anderen Datenträgern gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzungsberechtigte ist jedoch berechtigt, für sich selbst eine Sicherungskopie des Datenträgers anzulegen. Alle oder Teile der auf dem Datenträger gespeicherten Daten dürfen nachträglich außer für den persönlichen Gebrauch nur in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden, wobei auf jedem Ausdruck der Hinweis auf die Quelle und das Urheberrecht anzubringen ist.

Im Falle der Nutzung der Software in einem Netzwerk verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, sicherzustellen, dass die Datenbank Hyperlex nur jener Anzahl von Anwendern zur Verfügung steht, für welche eine Nutzungslizenz erworben wurde. Weiters verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, den Netzwerkeinsatz samt der Anzahl der Anwender unaufgefordert dem Hersteller bekanntzugeben, bzw. diesem eine nach Anzahl der Anwender gestaffelte Lizenzgebühr zu bezahlen.

Nach Erwerb der Grundversion ist der Käufer berechtigt, im Ausmaß der Grundlizenz Updates zu erwerben. Diese werden vom Hersteller nach Bedarf circa zweimal pro Jahr hergestellt und enthalten die Änderungen, die sich in der Zwischenzeit in den einschlägigen Bestimmungen ergeben haben. Der Hersteller liefert die aktualisierte Version der Datenbank unverzüglich nach Fertigstellung aus. Die Entscheidung darüber, wann eine aktualisierte Version der Datenbank erstellt wird, obliegt alleine dem Hersteller. Das Recht am Erwerb von Updates ist an die Abnahme mindestens eines Updates pro Kalenderjahr gebunden.

 

§3  Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Herstellers. Die Kosten von Programmträgern sowie allfällige Zusatzkosten und Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Rechnungslegung durch den Hersteller erfolgt mit oder umgehend nach jeder Lieferung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung spesenfrei zu überweisen. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen p.A. als vereinbart. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Mängel zurückzuhalten.

 

§4  Eigentumsvorbehalt

Der Hersteller behält sich das ausschließliche Eigentum an sämtlichen Leistungen bis zu deren vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vor.

Die auf dem Datenträger gespeicherte Datenbank sowie die Dokumentation sind alleiniges Eigentum des Herstellers und urheberrechtlich geschützt.

 

§5  Gewährleistung und Haftung

Die auf dem ausgelieferten Datenträger gespeicherten Datenbanken werden sorgfältig erstellt und geben nach bestem Wissen den Inhalt der Originalpublikation wieder. Die Digitalisierung sowie die Kontrolle werden dem Stand der Technik entsprechend mit großer Sorgfalt durchgeführt. Eine Haftung des Herstellers für dennoch auftretende redaktionelle oder technische Fehler ist, soweit der Fehler nicht auf zumindest grobfahrlässiges Verhalten des Herstellers zurückzuführen ist, ausgeschlossen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die in den Originalpublikationen (Bundesgesetzblatt, Landesgesetzblatt, Amtsblatt der EU etc.) enthaltenen Formulierungen.

Der Hersteller haftet nur für jene dem Auftraggeber erwachsenden Schäden, welche auf zumindest grobfahrlässiges Verhalten des Herstellers zurückzuführen sind, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit der Auftraggeber grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz des Herstellers nachweist. Der Haftungshöchstbetrag ist durch die Höhe des Kaufpreises der aktuell betroffenen Version (Grundlizenz oder Update) begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Bei Mängelbeanstandungen ist der Hersteller berechtigt, zunächst den Datenträger nachzubessern oder auszutauschen. Ist die Mängelbehebung auch beim zweiten Versuch nicht möglich, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung mindern. Erkennt der Auftraggeber am Datenträger Versand- oder Produktionsfehler, hat er dies dem Hersteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

§6  Rücktritt

Im Rahmen des Updateservices werden den Auftraggebern, die über gültige Nutzungslizenzen verfügen - soweit nicht andere vertragliche Vereinbarungen bestehen - die aktuellen Updates übermittelt. Für diese Updates bestehen für den Auftragnehmer keine Abnahmeverpflichtungen. Die originalverschlossenen Datenträger können in diesem Fall kostenfrei innerhalb von 14 Tagen an den Hersteller zurückgeschickt werden. Wenn eine Rücksendung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, gilt das entsprechende Update als erworben und ist gemäß den Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

 

§7  Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die örtlich für den Wohnsitz des Herstellers sachlich zuständigen Gerichte in Graz. Erfüllungsort ist Graz.

 

§8  Salvatorische Klausel

Sollte aus welchem Grund auch immer eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

 

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AGB

Allg. Bed. WKÖ